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Wann ist der Lohnsteuer anmeldezeitraum?

Wann ist der Lohnsteuer anmeldezeitraum?

Nach § 41 a Abs. 1 EStG muss die Lohnsteuer-Anmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums eingehen. Ist der zehnte Tag kein Arbeitstag, so ist die Lohnsteuer-Anmeldung noch fristgerecht eingereicht, wenn sie am nächsten Arbeitstag eingeht.

Wann lohnsteueranmeldung jährlich?

Letzter Termin für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer ist jeweils der 10. des Monats, der auf den abgeschlossenen Anmeldezeitraum folgt. Bei einem jährlichen Rhythmus ist es demzufolge der 10. Januar.

Wann vierteljährliche lohnsteueranmeldung?

Die Abgabefrist für die quartalsweise Abrechnung endet immer am 10. Tag des Folgemonats. Somit wird die Lohnsteueranmeldung immer zu nachfolgenden Terminen fällig: am 10.4./10.7./10.10./10.1.. Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung wird nicht gewährt.

Warum zahlt man zu viel Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die als Quellensteuer von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit einbehalten wird. Gründe für zu viel einbehaltene Lohnsteuer können z. B. fehlerhafte ELStAM oder eine falsche Lohnabrechnung sein.

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Was ist die Bestimmung des Anmeldezeitraums?

Maßgebend für die Bestimmung des Anmeldezeitraums ist die Summe der einbehaltenen und übernommenen Lohnsteuer aller Mitarbeiter ohne Kürzung um Kindergeld sowie ohne Kürzung um den Lohnsteuereinbehalt durch den Reeder.

Wie lang ist der voranmeldezeitraum für 2018?

Bis zum Jahresende gilt für Sie ein Voranmeldezeitraum von einem Monat. Wie viel Umsatzsteuer Sie in diesem Jahr (2017) abführen müssen, bestimmt Ihren Voranmeldezeitraum für das darauffolgende Jahr 2018.

Wie lange beträgt der voranmeldezeitraum für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Ihr Voranmeldezeitraum beträgt drei Monate. Demzufolge ist für jedes Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Lag Ihre Umsatzsteuerschuld im Vorjahr höher als 7.500 Euro, liegt der Voranmeldezeitraum bei einem Monat. Das heißt, das Finanzamt verlangt von Ihnen eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Ist eine Abmeldung beim früheren Amt notwendig?

Eine Abmeldung beim früheren Amt ist seit einigen Jahren nicht mehr notwendig. Gegenüber der Meldebehörde ist der Mieter verpflichtet, eine Einzugsbestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug in schriftlicher Form vorzulegen.

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