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Wann muss ich eine ZM abgeben?

Wann muss ich eine ZM abgeben?

Welche Fristen gibt es? Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes an das BZSt elektronisch zu übermitteln (§18a Abs. 1 Satz 1 UStG ).

Was ist eine innergemeinschaftliche Rechnung?

Als innergemeinschaftliche Lieferung wird eine grenzüberschreitende Lieferung von Waren und Produkten innerhalb der EU bezeichnet, die von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Begriff „innergemeinschaftlich“ bezieht sich auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union.

Wie ist die zusammenfassende Meldung geregelt?

Im Paragrafen 18a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) werden Zusammenfassende Meldungen geregelt. Dort ist u.a. festgeschrieben, für welche Fälle eine ZM anzufertigen ist. Vereinfacht gesagt muss man für die folgenden drei Geschäftsfälle eine Zusammenfassende Meldung übermitteln:

Wie muss eine zusammenfassende Meldung erstellt werden?

Eine Zusammenfassende Meldung muss immer elektronisch über das Online-Portal ELSTER erstellt werden. Unter dem Menüpunkt „Alle Formulare“ ist unter der Überschrift „Umsatzsteuer“ auch ein Formular für die Zusammenfassende Meldung zu finden.

Welche Angaben dürfen bei der Zusammenfassenden Meldung fehlen?

Damit dürfen folgende Angaben in der Zusammenfassenden Meldung nicht fehlen: Ihre persönlichen Daten (Umsatzsteuernummer, Name, Anschrift) Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden. Für jeden Leistungsempfänger der Rechnungsbetrag (= Summe der Bemessungsgrundlage) Art des Umsatzes.

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Wie kann ich eine zusammenfassende Meldung Online versenden?

Die Zusammenfassende Meldung kann nur elektronisch verschickt werden. Dies geht ganz einfach über das Elster Online-Portal oder das BZStOnline-Portal. Dafür musst du dich bei dem jeweiligen Portal registrieren, um eine Authentifizierung zu erhalten. Diese ist Voraussetzung, um die Zusammenfassende Meldung online zu versenden.