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Wann muss Streugut entfernt werden?

Wann muss Streugut entfernt werden?

Pflicht zur Beseitigung nach Ende der Frostperiode Nach Auffassung des BGH sei eine Entfernung des Streuguts erst nach endgültiger Beendigung der Frostperiode erforderlich. Dies sei dann der Fall, wenn mit dem Auftreten von Glätte nicht mehr oder nur noch in seltenen Ausnahmefällen gerechnet werden müsse.

Wer muss streusplitt entfernen?

Damit Fußgänger nicht darauf ausrutschen und sich verletzen, muss das Streugut vom Hauseigentümer oder Vermieter wieder entfernt werden. Da innerhalb der Wintermonate aber immer wieder mit Schneefall oder Glatteis zu rechnen ist, ist eine Entsorgung nicht sofort nach Abtauen erforderlich.

Bis wann müssen Straßen geräumt sein?

Zwischen 6.30 und 8 Uhr sollte vor allem an besonders gefährlichen Stellen geräumt und gestreut sein. Bei plötzlichem Glatteis muss die Gemeinde innerhalb von circa 1,5 Stunden tätig werden. Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde endet mit dem allgemeinen Tagesverkehr (ca. 20 bis 22 Uhr).

Wann müssen sie den Schneeräumen befreien?

Hausbesitzer müssen im Winter ran und den Gehweg von Schnee und Eis befreien. Das Schneeräumen ist erst ab einer bestimmten Uhrzeit Pflicht, mitten in der Nacht müssen Sie daher zum Glück nicht raus.

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Warum sind Grundstückseigentümer und Vermieter verantwortlich für Schnee und Eis?

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die sogenannte zwingt den Eigentümer, sein Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen können.

Was müsst ihr bei starkem Schneefall tun?

Bei starkem Schneefall müsst ihr übrigens mehrmals täglich streuen und schippen, um der Verkehrssicherungspflicht Genüge zu tun. Allerdings müsst ihr nicht während des Schneefalls und auch nicht sofort danach mit dem Schneeräumen beginnen.

Kann man Abwesenheit bei Schneeräumen besorgen?

Bei Abwesenheit Vertretung für das Schneeräumen besorgen. Einig sind sich die Gerichte hingegen in der Bewertung, dass Abwesenheit – zum Beispiel wegen einer Urlaubsreise – die Anwohner nicht von ihrer Räum- und Streupflicht befreit. Wer in den Skiurlaub fährt, muss sich zuvor eine Vertretung besorgen, die für ihn einspringt, falls Schnee fällt.