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Was bedeutet Wesensgleiches Minus?

Was bedeutet Wesensgleiches Minus?

Das Anwartschaftsrecht ist eine bloße Vorstufe des Eigentums, es ist im Vergleich zum Eigentum „kein aliud, sondern ein wesensgleiches minus“. „Wesensgleich“, weil es sich – in gleicher Weise wie beim Eigentumsrecht – um ein dingliches Recht handelt, „Minus“, weil es noch kein vollwertiges Eigentum ist.

Was bringt ein Anwartschaftsrecht?

Das Anwartschaftsrecht ist eine rechtlich gesicherte Position, die bei mehraktigen Erwerbstatbeständen entsteht, wenn der Gläubiger (Käufer) so viele Erfordernisse erfüllt hat, dass der Eigentumserwerb vom Schuldner (Verkäufer) nicht mehr einseitig verhindert werden kann.

Was versteht man unter Sicherungsübereignung und was unter Eigentumsvorbehalt?

Der Verkäufer bleibt trotz Übergabe des Kaufgegenstands (bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises) Eigentümer der Sache / Ware und sichert so seine Kaufpreisforderung gegen den Käufer (insbesondere dessen Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit) und seine Gläubiger optimal ab.

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Ist Anwartschaftsrecht Recht zum Besitz?

Das Anwartschaftsrecht gibt ein gegenüber jedermann wirkendes Recht zum Besitz; Grund: Mit der Besitzübertragung ist dem Käufer das im Eigentum enthaltene Recht auf Besitz und Nutzung der Sache schon übertragen.

Wie wird das Anwartschaftsrecht übertragen?

Zur Übertragung des Anwartschaftsrechts muss der Übertragende dem Erwerber die Sache übergeben oder mit ihm ein Übergabesurrogat i.S.v. §§ 930, 931 vereinbaren.

Was ist das Sachenrecht?

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden. Zu den Sachen gehören dabei die beweglichen Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.

Wie kann ein Anwartschaftsrecht übertragen werden?

Was gibt ein Recht zum Besitz?

Das eigene Recht zum Besitz im Sinne von § 986 kann sich zunächst aus einem Recht des Besitzers an der Sache selbst ergeben (sog. „dingliches“ oder „absolutes“ Besitzrecht). Neben dem Eigentum können auch noch andere „dingliche“ Rechte an einer Sache bestehen.

Was versteht man unter dem verlängerten Eigentumsvorbehalt?

Mit verlängerten Eigentumsvorbehalt bezeichnet man eine vertragliche Regelung (z.B. per AGB), bei der sich der Verkäufer einer beweglichen Sache bei der Übergabe an den Käufer das Eigentum daran solange vorbehält bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist und zusätzlich eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung gegen …

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