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Was darf man als Nachlasspfleger?

Was darf man als Nachlasspfleger?

Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des bzw. der unbekannten Erben und hat u. a. die Aufgabe, diese/n zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln (Kontakt mit den Nachlassgläubigern, Bezahlung der Bestattungskosten, Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser usw.).

Wann wird ein Nachlasspfleger bestellt?

Wann wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet? Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft kann erfolgen, wenn ein Bedürfnis besteht, für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen. Ein solches Bedürfnis kann bestehen, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Was ist ein Nachlass?

Ein Nachlass ist eine Ermäßigung vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt. Ein Nachlass ist auch ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen eingeräumt wird.

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Wie besteht der Nachlass des Erblassers aus?

Folglich besteht der Nachlass sowohl aus dem aktiven, als auch dem passiven Vermögen eines verstorbenen Erblassers. Bei Eintritt des Erbfalls gilt es dann zu klären, an wen der Nachlass übergeht. Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung hinterlassen, ist diese für die Aufteilung des Nachlasses ausschlaggebend.

Was ist das Nachlassverfahren im deutschen Erbrecht?

Das Nachlassverfahren ist ein wesentlicher, wenn nicht der wichtigste, Bestandteil des deutschen Erbrechts. Hierunter versteht man gemäß §§ 342 ff. FamFG das amtliche Verfahren zur Abwicklung eines Erbfalls.

Wie ist die Aufteilung des Nachlasses zu klären?

Bei Eintritt des Erbfalls gilt es dann zu klären, an wen der Nachlass übergeht. Hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung hinterlassen, ist diese für die Aufteilung des Nachlasses ausschlaggebend.