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Was gehort zur strassenkriminalitat?

Was gehört zur straßenkriminalität?

Straßenkriminalität umfasst alle Straftaten mit Tatort öffentliche Wegen, Straßen oder Plätzen oder einen wichtigen Bezug hierzu aufweisen, z. B. Taschendiebstahl.

Welche Delikte werden in der PKS nicht erfasst?

Statistisch nicht zu den Verkehrsdelikten, und daher in der PKS zu erfassen, sind gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB), gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und das missbräuchliche Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen (§ 22a StVG).

Welchen Sinn hat die Polizeiliche Kriminalstatistik?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten. Sie gibt zudem Auskunft zur Zahl der Tatverdächtigen und Opfer sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten wie Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl.

Was ist das Hellfeld?

Bislang ist das anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik ( PKS ) nur teilweise möglich. Denn in dieser wird lediglich das sogenannte Hellfeld erfasst, also jene Straftaten, die entweder bei der Polizei angezeigt wurden oder der Polizei im Zuge eigener Ermittlungen bekannt geworden sind.

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Was ist der Beginn des Strafverfahrens?

Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird, muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen. Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen. Liegt eine Strafanzeige vor, wird die Staatsanwaltschaft tätig.

Welche Verfahrensparteien sind zuständig für Strafsachen?

Im Strafverfahren steht den Verfahrensparteien das Recht zu, ein Rechtsmittel zu ergreifen und damit jedes Strafurteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Zweite Instanz für Strafsachen im Kanton Zürich ist das Obergericht mit Sitz in der Stadt Zürich. Das letztinstanzliche Gericht für Strafsachen ist das Bundesgericht in Lausanne.

Ist das Strafmaß von Staatsanwalt oder Verteidiger entsprechend?

Das Strafmaß kann dem Antrag von Staatsanwalt oder Verteidiger entsprechen, aber auch von diesem abweichen. Ist für das Gericht eine Schuld des Angeklagten nicht bewiesen, kommt auch ein Freispruch im Strafverfahren in Betracht. Nach der Urteilsverkündung können noch Rechtsmittel im Strafverfahren eingelegt werden.

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