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Welche Personen sind im Rahmen der Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert?

Welche Personen sind im Rahmen der Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert?

Hierzu zählen der Ehepartner, minderjährige Kinder sowie eingetragene Lebenspartner. Versorgt der (Haupt-)Versicherte weitere Kinder, wie Stiefkinder, Enkelkinder oder aber auch Pflegekinder, sind auch diese im Rahmen der Familienversicherung in der GKV mitversichert.

Ist ihr Ehepartner privat krankenversichert?

Liegt Ihr Einkommen über dieser Grenze, können Sie sich auch privat krankenversichern. Ihr Ehepartner ist in Ihrer Krankenversicherung familienkrankenversichert, wenn er/sie nicht mehr als 445 EUR oder bei einem Minijob nicht mehr als 450 EUR verdient. Er darf nicht beamtet, hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert sein.

Welche Form der Krankenversicherung gibt es für Ehepartner?

Ehepartner sind meist wie der Partner, also privat ( PKV) oder gesetzlich ( GKV ), versichert. Welche Form der Krankenversicherung sich für Sie als Hausfrau oder Hausmann anbietet – gesetzlich oder privat – hängt einerseits von Ihrem Einkommen ab und richtet sich andererseits nach dem Beruf Ihres Ehepartners.

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Wie können sie sich über ihren Ehepartner mitversichern?

Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familienversicherung können auch Ihre Kinder bis zum 18.

Hat ihr Ehepartner eine eigene Privathaftpflichtversicherung?

Hat auch Ihr Ehepartner vor der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung, können Sie in der Ehe Ihre Versicherungen zusammenlegen. Kündigen Sie den jüngeren Vertrag. Der jüngere Vertrag kann nämlich meist rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben werden, in der Sie die Aufhebung beantragt haben.