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Welche Pflegeleistungen werden bei der Pflegekasse beantragt?

Welche Pflegeleistungen werden bei der Pflegekasse beantragt?

Pflegeleistungen werden vom Versicherten, gegebenenfalls mit Hilfe der Angehörigen, bei der Pflegekasse beantragt. Prinzipiell ist die Vorversicherungszeit zu berücksichtigen und die Pflegekasse muss die Pflegebedürftigkeit feststellen. Zwischen Antragstellung und Genehmigung können mehrere Wochen vergehen.

Wie beauftragt die Pflegekasse einen Antrag bei der Pflegeversicherung?

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter bzw. eine unabhängige Gutachterin mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung.

Wie beauftragt die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit?

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Beim Begutachtungstermin erfasst der MDK den Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und legt diesen in einem Gutachten fest.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

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Was sind Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse?

Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse sind die „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ nach dem SGB XI.

Ist eine dauerhafte Pflege notwendig?

Wenn eine dauerhafte Pflege notwendig ist, wird diese Pflegeform gewährt. Die Entscheidung trifft in der Regel der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen). Bei einer Pflegestufe 3 (Pflegegrad 4) fällt eine Prüfung weg.