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Welcher Unterhalt steht mir bei einer Scheidung zu?

Welcher Unterhalt steht mir bei einer Scheidung zu?

Als nachehelichen Unterhalt gibt es grundsätzlich drei Siebtel des bereinigten Nettoeinkommens (knapp 43 Prozent) des geschiedenen Partners, wenn der andere nicht erwerbstätig ist.

Wann Unterhalt zahlen für Mann?

Erzielt die Frau ein höheres Einkommen, muss sie nach der Scheidung u.U. Unterhalt für den Ehemann zahlen. Das deutsche Familienrecht gilt für beide Ehegatten gleichermaßen. Auch beim Unterhaltsrecht existieren keine Vorschriften, die ausschließlich für die Ehefrau gedacht sind oder diese bevorzugen.

Wie viel Unterhalt muss mein Mann zahlen?

Die Höhe des Kindesunterhalts beträgt mindestens 569 Euro monatlich. Volljährige, die verheiratet sind, muss vorrangig der Ehegatte versorgen. Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, haben einen Anspruch auf 860 Euro Kindesunterhalt im Monat.

Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

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Bei der einvernehmlichen Scheidung sollten die Eheleute gewisse Punkte wie Umgangsrecht, Unterhalt, und die Übernahme der Ehewohnung geregelt haben. Als erste Voraussetzung für die Durchführung der einverständlichen Scheidung verlangt das Familienrecht, dass die Ehegatten das Trennungsjahr bereits hinter sich gebracht haben.

Was sollten die Eheleute bei der einvernehmlichen Scheidung geregelt haben?

Bei der einvernehmlichen Scheidung sollten die Eheleute gewisse Punkte wie Umgangsrecht, Unterhalt, und die Übernahme der Ehewohnung geregelt haben.

Ist die Beauftragung eines Scheidungsanwalts Online?

Erfolgt die Beauftragung eines Scheidungsanwaltes und damit die Einleitung der Scheidung online, lassen sich die Fahrtkosten zum ortsansässigen Rechtsanwalt sparen, da das Aufsuchen eines Anwalts in diesem Fall nicht erforderlich ist. Das heißt, die Korrespondenz kann bequem von zu Hause aus erledigt werden.

Wann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden?

So kann der Scheidungsantrag – sofern der Versorgungsausgleich durchzuführen ist – bereits zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Bis die Auskünfte der Versicherungsträger vorliegen und der Scheidungstermin anberaumt wird, dauert es ca. vier bis sechs Monate.

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