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Wer kann einen Grundbuchauszug verlangen?

Wer kann einen Grundbuchauszug verlangen?

Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.

Kann Mieter Grundbuchauszug verlangen?

Mieter können also grundsätzlich Einsicht in das Grundbuch verlangen, müssen dieses jedoch ausreichend begründen oder die Zustimmung des Eigentümers dafür vorlegen. Je „tiefer“ die Grundbucheinsicht begehrt wird, desto strenger sind die Anforderungen an die Darlegungslast.

Welche Möglichkeiten haben sie für die notarielle Beurkundung?

Falls Sie als Verkäufer:in bei einem notariellen Termin nicht zur Unterzeichnung des Kaufvertrages dabei sein können, haben Sie zwei Möglichkeiten für die notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit: Entweder geben Sie eine Vollmacht oder Sie entscheiden sich für eine vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung.

Wie müssen sie eine notarielle Vollmacht unterschreiben?

Sie müssen nicht verwandt sein, um einer Person eine Vollmacht für die notarielle Beurkundung in Ihrer Abwesenheit auszustellen. Wichtig ist aber, dass Sie als Verkäufer:in gemeinsam mit der zu bevollmächtigenden Person die Vollmacht bei dem:der Notar:in unterschreiben. Beim Notartermin ist dann die von Ihnen bevollmächtigte Person vor Ort.

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Was muss notariell beurkundet werden?

Vor allem Rechtsgeschäfte müssen notariell beurkundet werden, da der Gesetzgeber hier sicherstellen möchte, dass die beteiligten Personen über die Tragweite und die rechtliche Bedeutung der Vereinbarung informiert werden. Für Notare bedeuten notarielle Beurkundungen eine große Verantwortung.

Ist eine Vorsorgevollmacht notariell?

Eine Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich nicht notariell sein und auch nicht beglaubigt sein. In manchen Fällen macht das beglaubigen Sinn, in anderen nicht. Um Immobilien ohne Mitwirkung des Eigentümers zu verkaufen, reicht eine Beglaubigung eines Notars oder der Betreuungsbehörde.