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Wer zahlt die Kondome?

Wer zahlt die Kondome?

Krankenkassen bezahlen Beratungen und Untersuchungen zur Schwangerschaftsverhütung. Empfängnisverhütende Mittel übernehmen Krankenkassen nur bis zum 22. Geburtstag. Kondome werden nicht bezahlt.

Warum zahlt Krankenkasse keine Verhütung?

Verhütungsmittel gehören normalerweise nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Sie müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Ausnahme: Wenn die Pille zur Behandlung einer Hauterkrankung wie Akne verschrieben wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Was sollte man beachten vor dem Überziehen des Kondoms?

Vor dem Überziehen sollte der Mann oder die Frau prüfen, ob das Kondom richtig herum ist. Der Rollrand des Gummis muss dafür nach außen gestülpt sein. Diejenige Person, die das Kondom überzieht, achtet darauf, dass sich in der Spitze des Gummis (Reservoir) keine Luft Dafür drückt sie das Reservoir sanft mit Daumen und Zeigefinger zusammen.

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Wie schützt das Kondom vor einer ungewollten Schwangerschaft?

Außerdem schützt das Kondom als einziges Verhütungsmittel nicht nur vor einer ungewollten Schwangerschaft, sondern auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie Tripper oder HIV. Für das Kondom spricht außerdem, dass es ohne synthetische Hormone auskommt und dadurch nicht in die natürlichen Abläufe des Körpers eingreift.

Welche Medikamente sind für den Gebrauch mit Kondom zugelassen?

Besser: Gleitgele, die für den Gebrauch mit Kondomen zugelassen sind. Beim Gebrauch von Medikamenten, die im Intimbereich angewendet werden (Salben, Gele) sollten Paare vor der Verhütung mit einem Kondom ihren Arzt oder Apotheker fragen. Er kann mitteilen, ob das Präservativ dadurch Schaden nehmen kann.

Wann sollte das Kondom übergezogen werden?

Dann sollte das Kondom umgehend übergezogen werden, am besten bereits zu Beginn des sexuellen Kontaktes – vor der ersten Berührung zwischen Penis und dem Körper des/r Partners/in. Oftmals wird nämlich schon vor dem Orgasmus Sperma ausgeschieden.