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Werden Feiertage als Urlaub gerechnet?

Werden Feiertage als Urlaub gerechnet?

Sonntage und Feiertage werden in der Regel nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Anders sieht es allerdings aus, wenn der betreffende Arbeitnehmer regelmäßig an Sonntagen oder Feiertagen arbeitet, beispielsweise im Schichtdienst oder in der Gastronomie.

Kann man an einem Feiertag Urlaub nehmen?

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Zeitraum, für den ein Arbeitnehmer Erholungsurlaub genommen hat, so darf dieser gem. § 3 Abs. 2 BUrlG grundsätzlich nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Der Arbeitnehmer muss für den Feiertag daher keinen Urlaub nehmen.

Wie werden Urlaubstage gerechnet?

Die Formel dazu lautet: Nominaler Urlaubsanspruch geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mal der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Beispiel: 24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage pro Woche * 5 tatsächliche Arbeitstage = 20 Urlaubstage.

Wie ist der Urlaub gesetzlich geregelt?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer Sechs-Tage-Woche einen Jahresurlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen vor. Arbeiten Sie nur an fünf Tagen in der Woche, stehen Ihnen entsprechend mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu.

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Warum muss ein Arbeitnehmer für diese Tage keinen Urlaub beantragen?

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer für diese Tage natürlich keinen Urlaub beantragen. Er erhält die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch weiterhin. In diesem Fall ist es allerdings etwas schwieriger: In der Firma wird tatsächlich über Ostern, also auch Karfreitag, Samstag, Sonntag und Ostermontag gearbeitet.

Welche Feiertage gehören zu den Arbeitstagen?

Zu den Arbeitstagen gehören danach auch alle Feiertage, an denen der Beschäftigte dienstplanmäßig zu arbeiten hat oder zu arbeiten hätte. Ist der Beschäftigte sonach dienstplanmäßig an einem Feiertag zur Arbeit eingeteilt, müsste er ohne Urlaubsgewährung aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit arbeiten.

Welche Feiertage fallen unter das Feiertagsrecht?

Unter das Feiertagsrecht fallen nur gesetzlich anerkannte Feiertage. Wenn ein Wochenfeiertag in die Urlaubszeit fällt, besteht an diesem Tag natürlich keine Arbeitspflicht und Du kannst als Arbeitnehmer nicht von Deiner Arbeitspflicht befreit werden. Rechtlich betrachtet ist dieser Tag kein Urlaubstag.

Wann musst du Urlaub nehmen?

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Nicht immer sind Feiertage Freizeit, für die kein Urlaub genommen werden muss. In manchen Fällen musst Du hierfür Urlaubstage opfern. Wir erklären dir, wann. Bist Du als Arbeitnehmer laut Dienstplan an Feiertagen zur Arbeit verpflichtet, musst Du Urlaub nehmen, wenn Du in dieser Zeit frei haben möchtest.