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Wie berechne ich meine Versorgungsbezuge?

Wie berechne ich meine Versorgungsbezüge?

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden für jedes Dienstjahr 1,79375\% des ruhefähigen Gehalts dem Versorgungsanspruch zugerechnet. Dieses Ruhegehalt ist allerdings auf maximal 71,75\% dieser Bezüge begrenzt! Das Ruhegehalt beträgt jedoch mindestens 35\% der Dienstbezüge.

Wer gibt Auskunft über Pension?

Sie möchten eine Auskunft über die voraussichtliche Höhe Ihrer Versorgungsbezüge? Als verbeamtete Person können Sie einen Antrag auf Versorgungsauskunft stellen. Bei der Versorgungsauskunft berechnet das LBV NRW die zu erwartenden Versorgungsbezüge.

Was ist der Ruhegehaltssatz?

Der Ruhegehaltssatz beträgt derzeit für jedes volle Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit 1,79375 \%, wobei der Höchstruhegehaltssatz auf 71,75 \% beschränkt ist.

Wie hoch sind die Versorgungsbezüge?

Besteuerung der Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibetrag

Jahr des Versorgungsbeginns In \% der Versorgungsbezüge Höchstbetrag
2016 22,4\% 1.680 €
2017 20,8\% 1.560 €
2018 19,2\% 1.440 €
2019 17,6\% 1.320 €
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Was wird als Dienstjahre angerechnet?

1. Grundsätzlich zählen als ruhegehaltfähige Dienstjahre alle nach dem vollendeten 17. Lebensjahr in einem Beamtenverhältnis zurückgelegten hauptamtlichen Zeiten bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn.

Was zählt zu den Ruhegehaltfähigen dienstbezügen?

Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen zählen das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und sonstige Dienstbezüge, wie etwa Zulagen, die im Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig ausgewiesen sind. Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlages wird neben dem Ruhegehalt voll gezahlt.

Was ist die Besteuerung der Versorgungsbezüge?

Der Besteuerung der Beihilfeleistungen als Versorgungsbezüge steht nicht entgegen, dass der Beihilfeanspruch des Klägers an das Vorliegen von Krankheitskosten anknüpft. Grund und Zweck von Versorgungsbezügen ist die Versorgung von nicht mehr zu Dienstleistungen Verpflichteten im weiteren Sinne.

Wann gelten die Bezüge wegen der Altersgrenze als Versorgungsbezüge?

Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Hat der Gesetzgeber den Versorgungsfreibetrag gewährt?

Der Gesetzgeber hat die Begünstigung des Versorgungsfreibetrags nur für Bezüge gewähren wollen, die der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter dienen. Insoweit hat er zulässigerweise unterstellt, dass dies erst für Bezüge gilt, die ab dem 63. Lebensjahr gewährt werden.

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Welche Versorgungsbezüge sind steuerfrei?

Grund und Zweck von Versorgungsbezügen ist die Versorgung von nicht mehr zu Dienstleistungen Verpflichteten im weiteren Sinne. Die streitigen Beihilfeleistungen sind auch nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Hierunter fallen u.a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt werden.