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Wie funktioniert eine klinische Studie?

Wie funktioniert eine klinische Studie?

Mit Hilfe klinischer Studien können Ärztinnen und Ärzte herausfinden, welche Behandlung wirklich hilft und welche Nebenwirkungen auftreten. Sie haben Zugang zu neuen Behandlungen. Während der Studie werden Sie überwacht, untersucht und betreut.

Was sind klinische Studien für kranken Menschen?

Klinische Studien sind wichtig: Nur so können Ärztinnen und Ärzte herausfinden, was wirklich hilft und welche Nebenwirkungen auftreten. Häufig erweist sich eine geprüfte Behandlung auch als nicht wirksam oder nicht sicher. Jede gut durchgeführte Studie trägt dazu bei, die Versorgung von kranken Menschen zu verbessern.

Wie nehmen sie an einer Studie teil?

Nehmen Sie an einer Studie nur unter vier Bedingungen teil: Die Studie ist in einem öffentlich zugänglichen, zentralen Studienregister eingetragen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden. Das Studienprotokoll, in dem beschrieben wird, wie die Studie abläuft, ist öffentlich zugänglich.

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Wann darf eine Studie durchgeführt werden?

Wenn nicht, sollten Sie keinesfalls zustimmen. Eine Studie darf nur durchgeführt werden, wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Studien mit Blutprodukten, Impfstoffen und Antikörperpräparaten diese genehmigt hat.

Wie wird die klinische Forschung durchgeführt?

In der klinischen Forschung werden ständig neue Therapieansätze untersucht. Zur Überprüfung erfolgversprechender Medikamente, bestimmter Behandlungsformen oder medizinischer Interventionen bzgl. ihrer Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit werden klinische Studien durchgeführt.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für eine klinische Studie?

Eine interventionelle klinische Studie muss sowohl gesetzlichen als auch ethischen Anforderungen folgen. Gesetzliche Grundlagen definieren etwa das Arzneimittelgesetz und das Medizinproduktegesetz. Werden neue Medizinprodukte überprüft, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.