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Wie lange kann ich von einem internetkauf zurucktreten?

Wie lange kann ich von einem internetkauf zurücktreten?

Das so genannte Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware. Um das Widerrufsrecht wahrzunehmen, müssen Sie dem Händler oder Vertragspartner mitteilen, dass Sie widerrufen wollen.

Kann ich von einem Onlinekauf zurücktreten?

Widerrufsrecht beim Online-Kauf. In der Regel besteht beim Online-Kauf ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Widerrufen Sie den Kauf, müssen Sie die Ware zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Sie müssen Ihren Widerruf nicht begründen.

Wie kann ich mein Widerrufsrecht widerrufen?

Widerrufsrecht. Beispielsweise Verträge, die als Fernabsatzgeschäft (also online, telefonisch, per Fax oder Brief) oder als Haustürgeschäft abgeschlossen wurden, kannst du innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe der Gründe widerrufen. Diese Widerrufsfrist beginnt spätestens dann, wenn du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast.

Wann kann ich einen Vertrag widerrufen?

Beispielsweise Verträge, die als Fernabsatzgeschäft (also online, telefonisch, per Fax oder Brief) oder als Haustürgeschäft abgeschlossen wurden, kannst du innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Widerrufsfrist beginnt frühestens dann, wenn du eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hast.

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Wie kann ich den Widerruf als Einschreiben versenden?

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular für den Widerruf, allerdings muss er in Textform erfolgen. Du musst dabei nicht begründen, warum Du Deinen Vertrag beendest. Du kannst Deiner Bank also einen Brief oder ein Fax schicken, aber auch eine E-Mail ist ausreichend. Wir empfehlen Dir allerdings, den Widerruf als Einschreiben zu versenden.

Wie kann ich eine ratenlieferung widerrufen?

Ratenlieferung – Wenn Du im Vertrag eine Lieferung in Raten vereinbart hast, kannst Du widerrufen, auch wenn Du den Vertrag nicht online oder als sogenanntes Haustürgeschäft geschlossen hast ( § 356c BGB ). Als Ratenlieferung gilt etwa eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen, wie bei Zeitungsabonnements.