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Wie schnell Namensanderung nach Hochzeit?

Wie schnell Namensänderung nach Hochzeit?

Wie lange ist Zeit für eine Namensänderung nach der Hochzeit? Für die Ummeldung euer Namen gibt es tatsächlich keine Frist. Sobald ihr verheiratet seid, könnt ihr euch quasi euer ganzes Leben lang nachträglich für einen gemeinsamen Namen entscheiden.

Wie lange nach Hochzeit Ausweis ändern?

Bei dem Personalausweis ist es wichtig, dass ihr den Antrag persönlich stellt. Dies sollte unverzüglich nach der Eheschließung geschehen. Die Bearbeitungsdauer des neuen Ausweises beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen.

Was tun bei Namensänderung nach Hochzeit?

Wenn Sie Ihren Nachnamen nach der Hochzeit ändern, müssen Sie einige Behördengänge und Formalitäten erledigen:

  1. Personalausweis ändern.
  2. Reisepass ändern.
  3. Führerschein bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen (empfohlen, aber kein Muss)
  4. Zulassungsbescheinigung I und II bei Kfz-Zulassungsstelle ändern lassen.

Wo muss man den Namen ändern Nach Hochzeit?

Verträge, die ihr abgeschlossen habt auch nicht vergessen:

  1. Arbeitgeber frühzeitig informieren: der Name muss auf der Lohnabrechnung geändert werden sowie die Bankverbindung.
  2. Steueramt.
  3. Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, etc.
  4. Vermieter informieren.
  5. Bank/ Postfach.
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Was kostet eine Namensänderung nach der Hochzeit?

Für eine Namensänderung nach der Hochzeit berechnet das Standesamt für die Beurkundung eine Gebühr. Sie müssen mit Kosten zwischen 15 und 20 Euro rechnen. Wichtig ist, dass Sie die Namensänderung anschließend sofort in Ihrem Personalausweis vornehmen lassen.

Wie rechnen sie mit der Namensänderung?

Sie müssen mit Kosten zwischen 15 und 20 Euro rechnen. Wichtig ist, dass Sie die Namensänderung anschließend sofort in Ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Dafür ist das Einwohnermeldeamt oder das Passamt Ihrer Gemeinde zuständig.

Wie kann ich die Namensänderung bekannt machen?

Wichtig ist, dass Sie die Namensänderung anschließend sofort in Ihrem Personalausweis vornehmen lassen. Dafür ist das Einwohnermeldeamt oder das Passamt Ihrer Gemeinde zuständig. Denken Sie auch daran, die Namensänderung bei wichtigen Institutionen bekannt zu machen. Dazu zählt beispielsweise die Krankenkasse, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Bank.

Was ist der üblichste Fall der Namensänderung?

Dies ist der wohl üblichste Fall der Namensänderung. Hier kann der Name des Ehepartners übernommen oder ein Doppelname geführt werden. Möchten beide Ehepartner ihren Namen behalten, können sie dennoch einen Ehenamen wählen. Diesen kann dann später ein gemeinsames Kind führen.

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