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Wie viele Bienenvolker sind steuerfrei?

Wie viele Bienenvölker sind steuerfrei?

Die aktuellen Regelungen gelten seit dem Steuerjahr 2016. Sie legen folgendes fest: Imker mit höchstens 30 Bienenvölkern müssen keinen Gewinn versteuern, wer bis zu 70 Völker besitzt, darf pauschal 1.000 Euro als Gewinn angeben und muss nur darauf Steuern bezahlen.

Was darf ich als Imker verkaufen?

Antwort: Grundsätzlich ist die Imkerei und der Verkauf von Honig und Neben- produkten umsatzsteuerpflichtig – auch wenn Sie weniger als 31 Bienenvölker halten, also keine Einkommensteuer zahlen müssen. Für Honig aus eigener Produktion oder auch zugekauften Ho- nig müssen Sie 7 \% Mehrwert- steuer in Rechnung stellen.

Wann müssen Imker Steuern zahlen?

Ist der Honig nicht mehr verkehrsfähig?

Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2011. Auch ungewollte und geringste Mengen führen dazu, dass der Honig nicht mehr verkauft werden darf.

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Ist der Honig von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten?

Die Folge: Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, muss nicht gekennzeichnet werden. Das ist vor allem bei Importhonigen relevant, zum Beispiel bei kanadischem Rapshonig, da dort kaum noch gentechnik-freier Raps angebaut wird.

Warum ist der Honig kennzeichnungspflichtig?

Seit dem „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2011 waren gentechnische Verunreinigungen im Honig kennzeichnungspflichtig oder der Honig gar nicht verkehrsfähig. Da Pollen laut gerichtlichem Urteil als Zutat galt, unterlag der Honig den Kennzeichnungsregelungen von Gentechnik in Lebensmitteln.

Kann der Schutz der Bienen konsequent durchgesetzt werden?

Andersherum gilt: Würde der Schutz der Bienen und Imker konsequent durchgesetzt, könnte kaum Gentechnik angebaut werden. Es kann sein, dass Bienen durch Bt-Toxine, dem Insektengift, das Gentechnik-Pflanzen wie der Mais MON810 freisetzen, geschädigt werden.