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Wird die Probezeit verlangert wenn man schwanger ist?

Wird die Probezeit verlängert wenn man schwanger ist?

Die Probezeit darf also auch wegen einer Schwangerschaft nicht länger als sechs Monate dauern und nicht verlängert werden, wenn nicht eine solche Klausel im Arbeitsvertrag festgelegt ist und die schwangere Frau wegen Arbeitsunfähigkeit lange ausfällt.

Wie ist das wenn man in der Probezeit schwanger wird?

Schwangerschaft in der Probezeit Einer Mitarbeiterin, die in der Probezeit schwanger wird, kann der Arbeitgeber ab der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nur kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung zuvor ausdrücklich für zulässig erklärt hat.

Hat man in der Probezeit Mutterschutz?

Das Mutterschutzgesetz gilt bei einem von vornherein unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer Probezeit uneingeschränkt auch in der Probezeit.

Was ist im Arbeitsrecht während der Schwangerschaft zu beachten?

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Der Gesundheits- oder Arbeitsschutz ist im Arbeitsrecht während einer Schwangerschaft besonders zu beachten. Laut MuSchG muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass das Leben und die Gesundheit von Mutter sowie Kind keinen arbeitsbedingten Gefahren ausgesetzt sind.

Was müssen Schwangere während der Schwangerschaft machen?

Während der gesamten Schwangerschaft müssen keine Arbeiten verrichtet werden, die der Gesundheit der Mutter oder des Kindes schaden könnten. Das sind Tätigkeiten, bei denen Schwangere gesundheitsgefährdenden Stoffen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

Wie können Schwangere ihren Job verlieren?

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen weitreichenden Kündigungs- und Entlassungsschutz. Sie können ihren Job nur dann verlieren, wenn das Arbeits- und Sozialgericht der Kündigung zugestimmt hat.

Was muss der Arbeitgeber für die Schwangerschaft benachrichtigen?

Auf Grundlage der Mitteilung muss dieser wiederum die Aufsichtsbehörde benachrichtigen. Zwar besteht für die Schwangerschaft laut geltendem Arbeitsrecht keine generelle Mitteilungspflicht, dennoch ist es ratsam, dem Arbeitgeber dies mitzuteilen, um vom Mutterschutz profitieren zu können.

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